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Stand: 01.10.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma NAHKLAR Finanzmakler GmbH

NAHKLAR Finanzmakler GmbH
Bürgerplatz 2
96472 Rödental

Tel. 09563 752 5432‬
E-Mail: info@nahklar.de

Steuernummer: 212/133/10094

Präambel

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundsätzliche Umgangsform mit unseren Kunden. Unser Ziel ist es in alle bestehenden und zukünftigen Finanzverträge unserer Kunden Klarheit und Transparenz zu bringen. Des Weiteren streben wir durch den Einsatz unseres Fachwissens und unterstützender Technik an, für unsere Kunde eine deutliche Verbesserung des Preis- Leistungsverhältnisses und der Bedingungen bei den jeweiligen Verträgen zu erzielen. Bei all unseren Geschäftsbeziehungen setzen wir auf eine umfassende Betreuung des gesamten Vertragsbestandes des jeweiligen Kunden. Hierbei erwarten wir auch die uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft des Kunden. Nur so ist der intensive Zeit- und Technikaufwand unsererseits zu rechtfertigen und dauerhaft zu gewährleisten. Dieser wird optional über kostenpflichtige Servicepakete abgegolten. Darüberhinaus können bei Aufträgen mit überdurchschnittlichem Arbeitsaufwand oder bei Kundenbeziehungen mit nicht ausreichendem Vertragsbestand in unserer Betreuung separat vereinbarte Honorare erhoben werden.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma NAHKLAR Finanzmakler GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Seite 1/4

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. Weitergehende Regelungen werden durch die Erteilung des Maklervertrages getroffen.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Die Fristen hierzu sind im Maklervertrag geregelt

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderliche Technikausstattung und das nötige Personal, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Das erklärte Ziel beider Vertragsparteien ist es, eine langfristige umfassende Zusammenarbeit in allen Finanzangelegenheiten anzustreben und hierdurch eine gewinnbringende Kooperation für beide Seiten zu erreichen.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Seite 2/4

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Leistungen des Dienstleisters werden im Regelfall durch Courtagen und Provisionen der kooperierenden Gesellschaften abgegolten, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. 6.2 Weiterführende Dienstleistungen werden zu dem im Anhang aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Aufwandbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.3 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Aufwandbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.4 Der Dienstleister bietet für weiterführende Dienstleistungen, ausserhalb seiner Maklerverpflichtung, drei unterschiedliche Servicepakete gemäß Anlage 1 an. Das Paket „Basis“ gilt als standardgemäß vereinbart. Für Neukunden innerhalb der ersten 12 Monate, sowie für Bestandskunden mit einer auskömmlichen Bestandsgrösse besteht die Möglichkeit das Paket „Basis“ kostenlos in Anspruch zu nehmen. Für Bestandskunden mit Kleinbeständen und somit einer nicht ausreichenden Kundenbeziehung erhebt der Dienstleister eine Mindest-Servicepauschale im Paket „Basis“ von 60,00 € im Jahr gemäß Anlage 1. Alle Servicepauschalen können wahlweise monatlich oder jährlich mit Rabatt gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise erfolgt die Rechnungsstellung jeweils im ersten Quartal des Jahres für das laufende Jahr. Im ersten Jahr erfolgt dann die Berechnung anteilig nach vollen Monaten. Die Qualität der Kundenbeziehung definiert sich über die Anzahl der betreuten Sparten und des in Betreuung stehenden Jahresbeitrags des jeweiligen Kunden. Als Einzelsparten werden hierbei alle Hauptbereiche der Versicherung wie z.B Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz, Unfall, Kfz, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch gewerbliche Versicherungen berücksichtigt. Des Weiteren zählen Geldanlagen, Bausparverträge, Immobilienfinanzierungen, Kredite und Verträge im Energiebereich dazu. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschliessend. Als ausreichend gelten mindestens 3 Sparten oder mindestens 5.000.- Jahresbeitrag die beim Dienstleister in courtagepflichtiger Betreuung stehen. Familiäre Kundenverknüpfungen werden hierbei wohlwollend geprüft und ggf. angerechnet.

6.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Zum Rechnungseinzug dürfen Dienstleister eingesetzt werden.

6.7 Wird die Rechnung zur Servicepauschale nicht fristgerecht oder trotz Erinnerung bzw. Mahnung überhaupt nicht beglichen, werden alle künftigen Leistungen des Dienstleisters gemäß den geltenden Stundensätzen laut Anlage 1 in Rechnung gestellt.

7. Haftung

Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die weiteren Bestimmungen zur Haftung und Verjährung ist im jeweiligen Maklervertrag geregelt.

8. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

NAHKLAR Finanzmakler GmbH
Bürgerplatz 2
96472 Rödental

E-Mail: sf@nahklar.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist selbst veranlassen. Davon ist auszugehen, wenn wir bereits nachweislich für Sie tätig geworden sind.

9. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Coburg.

Anlage 1 zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Servicepauschale und Honorare für Dienstleistungen der Firma NAHKLAR Finanzmakler GmbH

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